Rechtsprechung
   LG Berlin, 31.10.1986 - 64 S 241/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3965
LG Berlin, 31.10.1986 - 64 S 241/86 (https://dejure.org/1986,3965)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.10.1986 - 64 S 241/86 (https://dejure.org/1986,3965)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 1986 - 64 S 241/86 (https://dejure.org/1986,3965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1961 - VIII ZR 46/61

    Berechnung des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsstreit auf Einräumung eines

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.1986 - 64 S 241/86
    Der nicht besitzende Mieter ist daher, mindestens in der Regel, auf einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Vermieter beschränkt (BGH LM § 541 BGB Nr. 4 MDR 1962, 398; BGB RGRK, 12. Aufl. 1978, Gelhaar, vor § 535 BGB , Anm. 282; Staudinger-Emmerich, 12. Aufl. 1981, § 541 BGB Rdn. 16; Soergel-Kummer, 11. Aufl. 1980, §§ 535, 536 BGB , Rdn. 273, Palandt-Putzo, 46. Aufl. 1987, § 541 BGB Anm. 1 b; Landgericht Hamburg MDR 1947, 33).

    Die Schadensersatzpflicht folgt in einem solchen Falle aus §§ 541, 538 Abs. 2 BGB (BGH, MDR 1961, 498 = NJW 1961, 917; MDR 1962, 398).

    Das würde z.B. dann der Fall sein, wenn der Vermieter sich gegenüber dem Nachmieter eine Kündigungsmöglichkeit für den Fall seiner entsprechenden Verurteilung im Prozess vorbehalten hat oder wenn er den Mietvertrag mit diesem (Nach-) Mieter jeweils nur kurzfristig verlängert hat, um sich die Möglichkeit freizuhalten, bei einer entsprechenden Verurteilung zur Besitzeinräumung dieser nachzukommen (vgl. dazu BGH MDR 1962, 398, 399).

  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 113/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Nachträgliche Verminderung

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.1986 - 64 S 241/86
    Soweit demgegenüber in der Rechtssprechung (vergleiche unter anderem BGH, NJW 1974, 2317) darauf abgestellt worden ist, dass das Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf § 283 BGB nicht verneint werden könne, handelt es sich nicht um Fälle der Doppelvermietung; in dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Oktober 1974 - VIII ZR 113/72 - (NJW 1974, 2917) zugrunde liegenden Fall war vielmehr Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch des Gläubigers die rechtskräftige Verurteilung des Schuldners zu der begehrten Leistung, deren Unmöglichkeit zudem noch nicht feststand, weil es sich um ein auflösbares Pachtverhältnis handelte.
  • BGH, 28.02.1974 - VII ZR 75/73

    Übertragung des einzigen wesentlichen Vermögenswert in Form eines

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.1986 - 64 S 241/86
    Da die Kläger ein besonderes Rechtschutzbedürfnis an einer Verurteilung des Beklagten zur Wiedereinräumung des Besitzes an der Wohnung (die bereits dem Nachmieter überlassen worden ist), nicht dargetan haben, kann dahingestellt bleiben, ob es sich um eine unmögliche Leistung handelte, zu der der Beklagte ohnehin nicht verurteilt werden durfte (vergleiche dazu BGH, NJW 1972, 152; NJW 1974, 943, 944).
  • BGH, 04.11.1971 - VII ZR 175/69

    Abgrenzung zwischen einem einheitlichen Vertrag und mehreren Einzelverträgen -

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.1986 - 64 S 241/86
    Da die Kläger ein besonderes Rechtschutzbedürfnis an einer Verurteilung des Beklagten zur Wiedereinräumung des Besitzes an der Wohnung (die bereits dem Nachmieter überlassen worden ist), nicht dargetan haben, kann dahingestellt bleiben, ob es sich um eine unmögliche Leistung handelte, zu der der Beklagte ohnehin nicht verurteilt werden durfte (vergleiche dazu BGH, NJW 1972, 152; NJW 1974, 943, 944).
  • BGH, 15.02.1961 - VIII ZR 183/59
    Auszug aus LG Berlin, 31.10.1986 - 64 S 241/86
    Die Schadensersatzpflicht folgt in einem solchen Falle aus §§ 541, 538 Abs. 2 BGB (BGH, MDR 1961, 498 = NJW 1961, 917; MDR 1962, 398).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht